Nutzungsbedingungen

Durch den Zugriff auf diese Website gehen wir davon aus, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Nutzen Sie diese Website nicht weiter, wenn Sie nicht mit ALLEN auf dieser Seite aufgeführten Bedingungen einverstanden sind.
Vertragspartner sind das Charterunternehmen (Anchor Yachting d.o.o.) und der Gast – wie im Vertrag erwähnt. Das Charterunternehmen ist Eigentümer des Bootes, Zentralvermittler oder vermietet das Boot aus geschäftlichen Gründen, gechartert vom Gast oder einer von ihm beauftragten Person.
Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Charterunternehmen dar und ersetzen alle anderen mündlichen, stillschweigenden oder schriftlichen Vereinbarungen (im Folgenden als Vertrag bezeichnet).

 

1. WER WIR SIND
Wir, Anchor Yachting d.o.o. (im Folgenden: die Agentur oder das Charterunternehmen), betreiben diese Website https://www.anchorcroatia.com/ und sind ein in Kroatien registriertes Unternehmen, MBS 110008364, OIB 91864246925, mit der Adresse Put Budeseva 26, 21312 Podstrana.

 

2. ANNAHME DES VERTRAGS UND SEINER BEDINGUNGEN
a) Die Yachtagentur ist berechtigt, diesen Vertrag als Vertreter der verschiedenen Charterunternehmen abzuschließen
b) Eine Yachtcharter-Reservierung wird sowohl vom Gast als auch von der Agentur akzeptiert, wenn ein Kunde die erste Zahlung leistet. Mit der Bereitstellung dieser ersten Zahlungsart bestätigt der Gast, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Kundenangebot oder den Vertrag gelesen hat und mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der Besonderheiten des Charterns eines Bootes und dieser Art von sportlicher Aktivität einverstanden ist . Mit der Bezahlung der ersten Installation des Charters bestätigt der Gast, dass er alle Nutzungsbedingungen, Stornierungsbedingungen, Kundenangebote und Bedingungen, die Teil dieses Vertrags oder Kundenangebots sind, gelesen hat und ihnen zustimmt.
c) Der Gast, der die Aufgaben des Schiffskapitäns übernimmt, muss über die erforderlichen nautischen Kenntnisse und Fertigkeiten und einen gültigen Führerschein zum Segeln auf offener See sowie eine Bestätigung über den abgeschlossenen Kurs im Umgang mit der GMDSS-Funkstation verfügen. Wenn der Gast nicht über die erforderlichen Dokumente, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, verpflichtet er sich, dafür zu sorgen, dass ausschließlich Reisende, die über diese verfügen, die Schiffe betreiben.
d) Im Falle einer Bareboat-Charter, wenn der Gast selbst einen Skipper engagiert oder wenn der Gast im Voraus weiß, dass er die Dienste des Yachtkapitäns oder Skippers benötigen wird, wird er dies der Agentur bei der Registrierung mitteilen.

 

3. CHARTERGEBÜHR
a) Die Chartergebühr umfasst technisch qualifizierte, saubere Boote mit vollem Treibstofftank, die Nutzung des Bootes und seines Inventars. Extras und Nebenkosten werden gesondert berechnet und bleiben bei einer eventuellen Erstattung der Charterkosten unberücksichtigt. Nicht im Charterpreis enthalten sind: Hafengebühren, Ankerplätze, Treibstoff, Gas, Wasser sowie alle Aufwendungen für Maßnahmen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Bootes während der Reise erforderlich sind. Offensichtliche Fehler oder Unzulänglichkeiten bei der Berechnung der Chartergebühr berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag; Vielmehr können ordnungsgemäße Korrekturen auf der Grundlage der aktuellen Gebührenliste und der aktuellen Vertragsbedingungen des Vercharterers vorgenommen werden. Unregelmäßigkeiten in der Ausrüstung oder Ausrüstung (Nichtübereinstimmung mit dem Gast übergebenen Inventar- oder Ausrüstungslisten) berechtigen den Gast nicht zu Abzügen, sofern die Sicherheit und der Betrieb des Bootes als solches sowie die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung gewährleistet sind.
b) Die Chartergebühr muss gemäß den Fristen der Agentur für jede Buchung bezahlt werden, die auf jeder einzelnen Buchungsbestätigung aufgeführt sind, die von der Chartergesellschaft mit vereinbartem Buchungssystem ausgestellt wird.

 

4. ZAHLUNGSARTEN
Nachdem die Yachtcharter-Buchung genehmigt wurde (gültig nur schriftlich), sollte die Zahlung erfolgen
auf der Grundlage folgender Berechnungen erstellt:

a) Segelboote, Katamarane und Schnellboote
– 50 % des Charterpreises zur Bestätigung der Reservierung
– Innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung ist der Kunde verpflichtet, 50 % des gesamten vereinbarten Charterpreises im Voraus zu zahlen.
– spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn beträgt die Restzahlung -50 %, sofern im Buchungsvertrag nichts anderes vereinbart und bestätigt wurde
– Der restliche Gesamtbetrag ist 4 Wochen vor Charterbeginn zu bezahlen.
– Bei Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Abreise ist die gesamte Chartergebühr zu entrichten.

b) Gulets
– 50 % des Charterpreises zur Bestätigung der Reservierung
– Innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung ist der Kunde verpflichtet, 50 % des gesamten vereinbarten Charterpreises im Voraus zu zahlen.
– spätestens 2 Monate vor Charterbeginn beträgt die Restzahlung -50 %, sofern im Buchungsvertrag nichts anderes vereinbart und bestätigt wurde
– Bei Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Abreise ist die gesamte Chartergebühr zu entrichten.

c) Motoryachten
– 50 % des Charterpreises zur Bestätigung der Reservierung
– Innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung ist der Kunde verpflichtet, 50 % des gesamten vereinbarten Charterpreises im Voraus zu zahlen.
– spätestens 4 Wochen vor Charterbeginn beträgt die Restzahlung -50 %, sofern im Buchungsvertrag nichts anderes vereinbart und bestätigt wurde
– Der restliche Gesamtbetrag ist 4 Wochen vor Charterbeginn zu bezahlen.
– Bei Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Abreise ist die gesamte Chartergebühr zu entrichten.
– Der APA-Betrag (Advance Provisioning Allowance) – der zwischen 25 % und 30 % und in einigen Fällen auch höher liegt – wird zur Deckung der während des Charterzeitraums anfallenden Kosten verwendet. Dazu gehören Dienstleistungen und Posten wie Treibstoff, Essen, Getränke, Liegeplatzgebühren, Gebühren für Privathäfen, ggf. Visagebühren, Hafengebühren, Parkgebühren, Steuern und andere Ausgaben, die nicht im Charterpreis enthalten sind.

Der Kunde kann das Schiff erst übernehmen, nachdem alle erforderlichen Zahlungen geleistet wurden. Alle Zahlungen müssen gemäß den Zahlungsanweisungen erfolgen, die in der Pro-forma-Rechnung aufgeführt sind, die das Unternehmen dem Kunden oder Vertreter gesendet hat. Erst wenn alle Kosten für den Yachtcharter und alle im Vertrag vereinbarten Zusatzleistungen beglichen sind, kann das Schiff übernommen werden. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht innerhalb der oben genannten Frist vollständig bezahlt wurde, hat das Unternehmen das Recht, die Schiffsbuchung ohne Rückgabe an den Kunden zu stornieren.

d) Minikreuzer

-Bitte überprüfen Sie das Kundenangebot für individuelle Zahlungspläne

e) 1-tägige Segeltörns

Zur Bestätigung der Reservierung leistet der Kunde eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 30 %. Die restlichen 70 % der Reservierung werden am Tag der Reservierung des Kunden beim Check-in in bar (Euro) bezahlt.

5. REISE ZUM ORT DES HANDWERK-CHECK-INS
Die Anfahrt zum Veranstaltungsort ist nicht Vertragsbestandteil. Verzögert sich der Reiseantritt durch verspätetes Erscheinen des Gastes oder eines Mitglieds der Crew, erfolgt keine Kostenerstattung. Der Charterer und die Crew sind sich darüber im Klaren, dass sie ein „Instrument“ für die Ausübung des Bootssports leasen und dass die vereinbarten Bedingungen von den Gesetzen und Vorschriften für den Tourismussektor abweichen.

 

6. CHECK-IN AM EINSCHIFFUNGSORT
a) Das Charterunternehmen organisiert die Unterbringung der Gäste in einem technisch qualifizierten, voll ausgestatteten Schiff mit vollem Treibstofftank, das außerdem sauber, ordentlich und fahrbereit mit allen erforderlichen Unterlagen sein muss.
b) Im Falle der Bareboat-Charter muss der Gast bei der Übernahme des Bootes eine gründliche Durchsuchung des Bootes durchführen. Durch die Unterzeichnung der Check-in-Liste wird der bestehende Zustand und die Ausrüstung, einschließlich des Unterwasserteils des Schiffes, garantiert.
c) Der Gast ist verpflichtet, dem Charterunternehmen den obligatorischen Geldbetrag als Kaution zu hinterlegen, um mögliche Verluste oder Schäden abzusichern, die während des Aufenthalts des Gastes an Bord auftreten können. Die Kaution muss in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden, die zur Vorautorisierung verwendet wird. Die Höhe der Kaution bestimmt der Vercharterer anhand der vorliegenden Preisliste.

 

7. CHECK-IN OF THE CRAFT (CHECK-IN PROCEDURE)
a) Der Vercharterer ist verpflichtet, den Gast anhand einer Check-in-Liste (Inventarliste) ordnungsgemäß über alle technischen Einzelheiten der Ausrüstung zu informieren. Es kann auch eine Probefahrt durchgeführt werden. Mit der Unterzeichnung der Check-in-Liste bestätigt der Gast/Skipper, dass er das Boot in gutem Zustand, sauber, mit vollen Tanks und voll funktionsfähiger Ausrüstung übernommen hat. Mögliche Mängel, Schäden oder fehlende Teile der Ausrüstung und/oder Ausrüstung müssen schriftlich auf der Check-in-Liste festgehalten werden, die vom Charterunternehmen und dem Gast zu unterzeichnen ist.
b) Das Charterunternehmen kann den Check-in verweigern, wenn die Sicherheitsstandards nicht den nationalen Vorschriften und Vorschriften entsprechen oder wenn Rumpf oder Ruderanlage so stark beschädigt sind, dass die Sicherheit von Schiff und Besatzung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall kommt nach Vereinbarung der Parteien Artikel 8.b) oder 8.c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
c) The Charter Company may refuse to hand over the craft if – the fee has not been fully paid – deposit or APA have not been made – necessary documents are missing or insufficient (no license or a license not valid for the chartered craft, etc.) – during the process of check-in or during a trial trip it turns out that the Guest does not have the required qualification for this job.
d) In the latter case or if there are licensing problems, the journey may be started with professional Skipper, expenses paid by the Guest.
e) Mängel, falsche Anzeige von Instrumenten und sonstige Mängel an Ausrüstung und Instrumenten stellen für den Gast keinen Grund dar, das Einsteigen zu verweigern, die Schifffahrt zu unterbrechen oder einen Schadensersatzantrag zu stellen – vorausgesetzt, dass zusätzlich zu den klassischen Methoden der Schifffahrt und der Sicherheit der Die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung wird durch einen guten Betrieb des Bootes nicht beeinträchtigt. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

8. VERZÖGERTES CHECK-IN-VERFAHREN
a) Die Einschiffung wird durch jede einzelne Buchungsbestätigung und Bordkarte für ein Schiff bestimmt, das ein Charterunternehmen anbietet, und der Gast sollte diese beim Check-in vorlegen.
b) Wenn es dem Charterunternehmen nicht gelingt, das vertraglich vereinbarte Schiff am vertraglich vereinbarten Ort abzuliefern, hat das Charterunternehmen eine Frist von 24 Stunden, um dem Gast einen angemessenen Ersatz zu gewährleisten (d. h. ein Boot mit ähnlicher Größe, Ausrüstung und Instrumenten). Wenn der Gast einem Ersatzschiff zustimmt, hat er keinen Anspruch auf eine andere Entschädigung. Für den Fall, dass der Gast sich dazu entschließt, auf das Auslaufen des Ersatzboots zu warten, übernimmt das Charterunternehmen nach der vereinbarten Frist von 24 Stunden die Kosten für die Unterkunft für die Anzahl der Tage, an denen er verspätet an Bord gegangen ist.
c) Steht vor Reiseantritt fest, dass zum vereinbarten Termin weder Boot noch Ersatzfahrzeug zur Verfügung stehen, ist der Vercharterer verpflichtet, den Gast darüber zu informieren, sobald ihm der Sachverhalt bekannt ist. In diesem Fall können beide Parteien vor voraussichtlichem Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Vom Gast geleistete Zahlungen werden wie oben erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
d) Für den Fall, dass der Gast ohne Vorankündigung das Schiff nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vereinbarten Ladezeit betritt, ist die Chartergesellschaft berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, und der Gast hat keinerlei Anspruch auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Charter Unternehmen

 

9. Der Gast tritt vom Vertrag zurück
a) Wenn der Gast aus irgendeinem Grund vom Vertrag (Charter) zurücktritt, muss er dies dem Charterunternehmen unverzüglich mitteilen und beide Parteien können einen Dritten finden, der die Rechte und Pflichten übernimmt.
b) Wenn es dem Charterunternehmen gelingt, einen Dritten zu finden, der den Gast ersetzt, werden die Stornierungskosten wie folgt berechnet:
– 100 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Charterdatum erfolgt.
– 50 % des gesamten Mietpreises, wenn die Stornierung bis zu 7 Tage nach der Reservierung erfolgt
c) Wenn es dem Gast gelingt, einen Dritten zu finden, der ihn ersetzt, werden die Stornierungskosten wie folgt berechnet:
– 100 % des gesamten Mietpreises, wenn die Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Charterdatum erfolgt.
– 50 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung zwischen 7 Tagen und einem Monat vor dem Mietdatum erfolgt
– 0 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung mehr als einen Monat vor Mietbeginn erfolgt.
d) Wenn es dem Gast nicht gelingt, einen Dritten zu finden, der ihn ersetzt, werden die Stornierungskosten wie folgt berechnet:
– 0 % des gesamten Mietpreises, wenn die Stornierung innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierung erfolgt
– 50 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung einen Monat vor Mietbeginn erfolgt
– 100 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung weniger als einen Monat vor Mietbeginn erfolgt.
e) Im Falle der Berechnung der Stornogebühren behält die Chartergesellschaft gezahlte Beträge in der im vorherigen Artikel genannten Höhe ein und ist verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Gästen wird empfohlen, im Falle einer Stornierung eine Versicherung abzuschließen.
f) Der Zeitraum (die Zeit) des zugrunde liegenden Vertrags (Charter) kann nur in Absprache mit dem Charterunternehmen und entsprechend den verfügbaren Ressourcen geändert werden und der Preis richtet sich nach dem gewünschten Zeitraum für die ausgewählte Yacht. Bei erforderlichen Änderungen der Mietdauer ist der Charterer verpflichtet, eine neue Buchungsbestätigung auszustellen. Bezahlte Zahlungen, die sich auf die geänderte Buchungsbestätigung beziehen, werden wie folgt in eine neue Buchungsbestätigung umgewandelt:
– 100 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung innerhalb von 7 Tagen nach der Reservierung erfolgt – 50 % des Gesamtmietpreises, wenn die Stornierung einen Monat vor dem Mietdatum erfolgt – 0 % des Gesamtmietpreises, wenn die Kündigung erfolgt weniger als einen Monat vor Mietbeginn.

10. VERSPÄTETE ODER FEHLENDE ZAHLUNGEN

a) Die Agentur stellt dem Gast vor der Buchung einen Zahlungsplan zur Verfügung. Indem der Gast die erste Zahlung für den Yachtcharter leistet, stimmt er dem Zahlungsplan zu
b) Wenn Gäste die Restzahlungen gemäß Zahlungsplan und Vertrag nicht leisten, hat die Agentur das Recht, die Reservierung zu stornieren. Die Stornierungsbedingungen richten sich nach dem Kundenangebot, das dem Kunden zugesandt wurde.
c) Wenn eine Zahlung verspätet ist, wird dem Kunden eine zweitägige Nachfrist eingeräumt, in der die Agentur eine schriftliche Benachrichtigung über die verspätete Zahlung sendet. Für den Fall, dass der Gast die Zahlung nach Ablauf der zweitägigen Nachfrist nicht leistet, ist die Agentur und das Charterunternehmen berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, und der Gast hat keinerlei Anspruch darauf, Ansprüche gegenüber der Agentur und dem Charterunternehmen geltend zu machen. Die im Kundenangebot aufgeführten Stornierungsbedingungen lauten wie folgt.

11. VERSICHERUNG UND KAUTION
a) Das gecharterte Boot/die gecharterte Yacht ist gegen Schäden Dritter, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub oder Schäden durch Naturkatastrophen, See- und Kollisionsrisiken sowie gegen Verluste oder Schäden mit Ausnahme der in diesem Vertrag genannten Ausrüstung versichert. Die Versicherungsprämie für das gecharterte Boot ist im Charterpreis enthalten.
b) Die finanzielle Haftung des Gastes für von ihm oder einem Besatzungsmitglied verursachte Verluste oder Schäden ist mit der vereinbarten Kaution bzw. APA begrenzt,
Ausnahmen, die nicht durch die Anzahlung abgedeckt sind, sind in diesem Vertrag aufgeführt.
1. Schäden an Tenderbooten, Außenbordmotoren und Wasserspielzeugen (Seabob, SUP usw.) sind nicht enthalten. Jeder Verlust oder Schaden wird bei der Abreise bezahlt.
2. Im Falle einer verstopften Toilette oder eines verstopften Abwassertanks zahlt der Gast eine Grundgebühr von 150 €
3. Wenn der Gast den fehlenden Kraftstoff nicht selbst auffüllt, zahlt er beim Check-out 4 €/1 l in die Tankstelle.
4. Jeder Verlust des Bootsinventars wird in der Basis verrechnet.
5. Schäden, die direkt oder indirekt durch Schmuggelware jeglicher Art, illegales Überschreiten der Staatsgrenze durch den Gast und/oder an Bord befindliche Personen, illegalen Handel, Wilderei, verbotene Schifffahrt und Ähnliches sowie daraus resultierende Beschlagnahmungen und Blockaden entstehen.
6. Schäden, die entstehen, wenn der Gast das Boot ohne entsprechende Genehmigung betreibt.
7. Von der Versicherung ausgeschlossen sind Unfälle von Besatzungsmitgliedern sowie Verluste oder Schäden an deren persönlichen Gegenständen. Wir empfehlen hierfür den Abschluss einer speziellen Versicherung.
c) Kommt die Versicherung im Schadensfall zum Tragen, so ist davon auszugehen, dass der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder dass der Gast/Skipper kein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den Versicherer von der Vertragserfüllung befreit
d) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haftung des Gastes im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes durch die Anzahlung nicht beschränkt wird. Der Gast kann gezwungen werden, den gesamten Schadensbetrag beim Check-out zu zahlen.

 

12. NUTZUNG DES FAHRZEUGS, VERPFLICHTUNGEN, SCHÄDEN

a) Der Gast/Skipper verpflichtet sich, das Boot unter besonderer Berücksichtigung guter Seemannschaft und sorgfältiger Beachtung aller in allen besuchten Ländern geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zu steuern.
b) Der Gast oder der vom Gast benannte Skipper sind verpflichtet
– nicht mehr als die maximal zulässige Personenzahl an Bord aufzunehmen und den Vercharterer über etwaige Änderungen in der Besatzung zu informieren
– das Fahrzeug nicht zur Personenbeförderung, zur gewerblichen Fischerei oder zu einer anderen Erwerbstätigkeit zu nutzen
– ohne ausdrückliche Zustimmung des Vercharterers nicht an Regatten teilzunehmen und das Boot nicht weiterzuverchartern
- das Fahrzeug nicht zum Schleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden oder von anderen Fahrzeugen abgeschleppt oder gerettet zu werden, außer in Notfällen; Sollte ein solcher Notfall eintreten, müssen die Anweisungen vom Charterunternehmen (oder einer von ihm beauftragten Person) erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Skipper Kontakt mit dem Skipper des anderen Schiffes aufnehmen und sich über die Kosten des Schleppens einigen
– oder andere Rettungseinsätze, bevor Hilfe angenommen wird. einen geschützten Hafen nur dann zu verlassen, wenn die Grundsätze guter Seemannschaft und die Wetterbedingungen dies zulassen
– unsichere Ankerplätze oder Liegeplätze zu verlassen, wenn die Wettervorhersage, die bestehenden Witterungsbedingungen oder die vorhersehbare Entwicklung dies erforderlich machen oder wenn der Vercharterer ihn vor einer möglichen Gefahr warnt
– darauf zu achten, dass während des Ankerns oder Liegens des Wasserfahrzeugs eine Gefahr für das Wasserfahrzeug jederzeit erkennbar ist, sodass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden können.
c) Bei Schäden am Boot aufgrund von Materialabnutzung wird der Charterer versuchen, den Schaden innerhalb von 24 Stunden zu beseitigen oder dem Gast/Skipper die Anweisung geben, die beschädigten Teile zu reparieren oder einen Ersatz zu veranlassen. Ist das Charterunternehmen nicht erreichbar, sind der Gast oder der Skipper berechtigt, eine Reparatur oder einen Ersatz zu veranlassen – sofern der Betrag 100 Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag wird am Ende der Reise nach Vorlage der Rechnung zurückerstattet, es sei denn, der Schaden ist auf unsachgemäße Bedienung des Bootes, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Gast/Skipper oder die Besatzung zurückzuführen. Teile, die ausgetauscht werden mussten, dürfen nicht entsorgt werden.
d) Muss das Boot aufgrund von Reparaturen im Hafen bleiben, so hat der Gast bei einer Verspätung von nicht mehr als 24 Stunden keinerlei Ansprüche daraus. Andernfalls ist der Gast anteilig zu erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
e) Im Falle eines größeren Seeschadens oder Unfalls, einer möglichen Verzögerung oder eines Verlusts der Manövrierfähigkeit des Bootes muss das Charterunternehmen unverzüglich informiert werden. Der Gast/Skipper hat alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Auswirkungen zu mindern sowie Folgeschäden (z. B. Pannen etc.) zu vermeiden. Im Einvernehmen zwischen dem Vercharterer und dem Gast/Skipper obliegt es, die notwendigen Reparaturarbeiten zu organisieren, alle Sachverhalte zu dokumentieren, die Reparaturarbeiten zu überwachen und über Preis und Bezahlung zu verhandeln. Darüber hinaus ist der Gast/Skipper verpflichtet, den Schadensfall genau zu dokumentieren und – sofern Ansprüche Dritter bestehen – sämtliche Daten von den zuständigen Behörden bestätigen zu lassen.
Der Gast/Skipper kann verpflichtet werden, die gesamten Kosten zu tragen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Der Gast/Skipper haftet in vollem Umfang für alle unmittelbaren und Folgekosten, wie z. B. die Beschlagnahmung des Bootes, sofern diese im Verantwortungsbereich des Gastes/Skippers oder der Besatzungsmitglieder liegen.
f) Besteht Grund zu der Annahme, dass das Fahrzeug im unter Wasser befindlichen Teil beschädigt ist, muss das Fahrzeug zum nächstgelegenen Hafen navigiert werden, wo die Dienste eines Tauchers in Anspruch genommen, die Bereitstellung eines Krans organisiert oder ein Ausrutscher veranlasst werden muss . Die Kosten sind vom Gast zu tragen.
g) Der Diebstahl des Bootes oder eines Teils der Ausrüstung muss der nächstgelegenen Polizeidienststelle gemeldet werden
h) Animals may be taken aboard only with the express permission of the Charter Company.

 

13. CHECK-OUT

a) Der Gast muss zu dem in der Basis beim Check-in angegebenen Zeitpunkt zur Basis zurückkehren oder den Vercharterer über etwaige Änderungen informieren. Bei der vereinbarten Terminplanung sind auch Witterungseinflüsse oder andere widrige Umstände zu berücksichtigen. Ist der Gast nicht in der Lage, das Boot selbst zurückzugeben, muss er dies dem Vercharterer mitteilen und dafür sorgen, dass das Boot auf Kosten und Gefahr des Gastes von einer anderen Person zurückgegeben wird. Bis zum Check-out muss der Gast eine qualifizierte Person an Bord lassen. Kommt der Gast dieser Bestimmung nicht nach, hat er alle finanziellen Ansprüche zu erfüllen, die sich aus dieser Fahrlässigkeit und Vertragsverletzung ergeben. Die finanzielle Verpflichtung ist mit der vereinbarten Anzahlung nicht begrenzt. Der Chartervertrag ist erst dann vollständig erfüllt, wenn das Boot in dem im Vertrag vorgesehenen Zustand zurückgegeben wird.
b) Für jede Stunde Verspätung bei der Rückgabe des Bootes wird eine Entschädigung in Höhe des Doppelten der täglichen Chartergebühr fällig. Der Berechnung liegen die in der aktuellen Preisliste des Vercharterers enthaltenen Positionen zugrunde. (Gewährte Rabatte oder sonstige Sonderkonditionen wie Frühbucherrabatt oder Bonus für einen „Stammgast“ können bei der Berechnung der Strafe bei verspäteter Rückgabe nicht berücksichtigt werden.)
c) Der Gast hat das Boot spätestens zum vereinbarten Termin und zur vereinbarten Uhrzeit an den Vercharterer zurückzugeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Besatzung inklusive Gepäck das Schiff verlassen haben. Die Zeit für die Reinigung und den Check-out einschließlich der Inspektion durch den Vercharterer ist Teil des vereinbarten, im Vertrag festgelegten Zeitplans.
d) Beim Auschecken müssen alle verlorenen oder beschädigten Teile der Ausrüstung oder Ausrüstung detailliert erfasst und bezahlt werden. Der Betrag kann von der Kaution abgezogen werden. Auch Grundberührungen und eventuelle Mängel sind dem Vercharterer mitzuteilen.
e) Wenn Boot und Ausrüstung in gutem Zustand, sauber, vollständig und vollgetankt sind, wird die Kaution an den Gast zurückerstattet. Der ordnungsgemäße Zustand des Bootes muss beim Check-out gemeinsam vom Charterunternehmen und dem Gast bestätigt und unterzeichnet werden.
f) Der Gast muss das Boot sauber und ordentlich übergeben (einschließlich Küchenutensilien). Ist dies nicht der Fall, kann der Vercharterer einen Sonderbetrag für die erforderliche zusätzliche Reinigung erheben.
g) Sollten Reparaturen erforderlich sein, muss sich der Gast mit dem Vercharterer in Verbindung setzen und eine frühere Rückgabe des Bootes vereinbaren, damit die Arbeiten rechtzeitig zum Beginn der nächsten Charter durchgeführt werden können. Liegt der Schaden im Verantwortungsbereich des Vercharterers, werden dem Gast Kosten für den Schaden (Tag(e) erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Gastes (Kosten für Übernachtungen etc.) sind ausgeschlossen (siehe auch Punkt 11). .c) Ist der Schaden durch den Gast verursacht, wird keine Entschädigung für die während der Reise verlorene Zeit ausgezahlt.
h) Bei Schäden, deren Reparaturbetrag den Betrag der Kaution übersteigt, behält das Charterunternehmen die gesamte Kaution ein und stellt dem Gast eine entsprechende Rechnung aus.
i) Sofern Schäden oder Verluste zu Lasten der Versicherung gehen, verzögert sich die Rückzahlung der Kaution oder Teilen davon bis zum Eingang der Zahlung der Versicherung. Die Kaution wird dem Gast nach Abzug der Kaution und aller durch die Schadensbeseitigung entstandenen Kosten, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, zurückerstattet. Die Kaution kann auch dann einbehalten werden, wenn die aus der Kaution zu zahlenden Reparaturkosten oder sonstigen Aufwendungen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe nicht genau berechnet werden können.
j) Etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes gegenüber dem Vercharterer müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Aushändigung des Bootes schriftlich geltend gemacht werden und eine entsprechende Begründung enthalten. Später geltend gemachte Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

 

14. VON DER CHARTERGESELLSCHAFT VERORDNETE EINSCHRÄNKUNGEN
The Charter Company reserves the right to limit the range of the craft either based on the vessel´s category or if conditions for navigation are unsafe or otherwise unusual. A ban on navigating the craft at night may also be pronounced by the Charter Company. The responsibility for ignoring such restrictions is exclusively with the Guest/Skipper.

 

15. LIABILITY AND PLACE OF JURISDICTION
Alle Streitigkeiten zwischen Gast und Charterunternehmen müssen direkt zwischen diesen beiden beigelegt werden. Mit Bestätigung der Reservierung durch erste Zahlung erklärt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und diese vollständig akzeptiert hat. Sofern ein Schiedsverfahren oder ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, ist der Gerichtsstand der Sitz des Charterunternehmens. Für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Gast und dem Charterunternehmen gilt kroatisches Recht. Wenn es sich um einen Fall handelt, für den die Gerichte zuständig sind, ist der Gerichtsstand der Standort des Hauptsitzes der Chartergesellschaft.

16. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR CHARTER MIT CREW
a) Das Rauchen ist im Innenraum der Yacht nicht gestattet
b) Kunden, die Tauchausrüstung, Jetskis oder andere Wassersportmöglichkeiten (sofern verfügbar) nutzen möchten, werden gebeten, an Bord der Yacht einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen und dürfen den Kapitän, die Besatzung oder den Eigentümer nicht für verursachte Verletzungen oder Verluste verantwortlich machen die durch die Nutzung von Wassersportgeräten entstehen können
c) Trinkgelder für die Crew sind nicht im Yachtpreis enthalten (5-10 % empfohlen)
d) Die Hostess ist nicht verpflichtet, Mahlzeiten zu kochen – die Hostess serviert die gewünschten Mahlzeiten, reinigt die Yacht, kümmert sich um Proviant usw. Wenn Kunden jedoch Voll- oder Halbpensionsmenüs wünschen, muss ein Koch engagiert werden
e) Wenn die Yacht vor Anker/Boje/Marina liegt, wird der Kapitän oder das Besatzungsmitglied die Gäste (auf ihre Anweisung hin) mit dem Tender/Jetski bis zu einer Entfernung von maximal 4 Seemeilen von der Yacht bringen, jedoch nicht nach 00:00 Uhr oder vor 06:00 Uhr .
f) Wenn sich der Charterer oder seine Gäste gegenüber der Besatzung, dem Kapitän, dem Makler, dem Interessenvertreter oder dem Eigner unhöflich, unhöflich oder schlecht benehmen (und umgekehrt), werden sie vom Makler oder Eigner gewarnt, und wenn dieses Verhalten anhält, werden sie dies tun werden im nächsten Anlaufhafen an Land gebracht und erhalten keine Erstattung etwaiger Kosten.

 

17. ERKENNUNG DES RISIKOS: Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit der Nutzung von Booten und
Die Ausrüstung birgt inhärente Risiken für Personen- und Sachschäden. DER BENUTZER IST SICH DIESER RISIKEN BEWUSST UND
VERSTEHT SIE. Der BENUTZER erkennt an, dass Sicherheitsausrüstung (z. B. persönliche Schwimmhilfen/Schwimmwesten)
zur Verfügung gestellt werden und dass ALLE BENUTZER jederzeit Zugang zur Nutzung dieser Sicherheitsausrüstung haben
NUTZUNG VON BOOTEN UND AUSRÜSTUNG. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass die Verwendung einer solchen Sicherheitsausrüstung nicht alle Risiken beseitigt
von Verletzungen; Es macht Paddelaktivitäten auch nicht sicher. Der Kunde allein hat festgestellt, ob Sicherheitsausrüstung ausreichend ist
sonstige Vorsichtsmaßnahmen, die der BENUTZER trifft, um die Risiken der Aktivität zu minimieren. Keine Partei im Zusammenhang mit
Anchor Yachting D.o.o., einschließlich seiner Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter, hat jegliche Zusicherungen hinsichtlich der Sicherheit oder der Risiken solcher Aktivitäten abgegeben. DER NUTZER ÜBERNIMMT AUSDRÜCKLICH DIE RISIKEN DER AKTIVITÄT.

18. HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Der Kunde stellt hiermit Anchor Yachting D.o.o, seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Vertreter frei
von der Haftung für Fahrlässigkeit und hält Anchor Yachting, seine Mitarbeiter, Subunternehmer und
Vertreter von jeglichen Verlusten, Ausgaben oder Kosten, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus Schäden oder Verletzungen ergeben, unabhängig davon, ob dies der Fall ist
Schäden an Personen oder Eigentum, die durch die Nutzung dieser Boote oder Geräte entstehen.
Anchor Yachting haftet nicht für Verluste oder Verletzungen des Kunden oder anderer Personen
Art oder wie auch immer verursacht.

19. HÖHERE GEWALT
Unter erheblicher Gewalt versteht man das Eintreten besonderer äußerer Umstände vor Ablauf der Frist zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen nach Vertragsschluss, die von beiden Parteien nicht vermieden, erwartet oder beseitigt werden können; zum Beispiel Hurrikane, extreme Gezeiten, Erdbeben, Brände, Epidemien und andere Naturkatastrophen sowie Streiks, staatliche Maßnahmen, Unruhen, Kriege usw.

 

20. EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Mit der Unterzeichnung dieses Chartervertrages erteilt der Gast der Agentur und dem Charterunternehmen als Dienstleister sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie weiterer für den Vertragsabschluss und die Erbringung der gewünschten Leistungen erforderlichen Daten. Mir ist bewusst, dass meine hiermit erteilte Einwilligung freiwillig ist und ich das Recht habe, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

 

Anchor Yachting d.o.o.